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   OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10, I-18 U 236/10   

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OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10, I-18 U 236/10 (https://dejure.org/2012,31907)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.04.2012 - 18 U 236/10, I-18 U 236/10 (https://dejure.org/2012,31907)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. April 2012 - 18 U 236/10, I-18 U 236/10 (https://dejure.org/2012,31907)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • versicherung-recht.de

    §§ 110 VVG; 280; 286; 398 BGB; 435 HGB

  • rabüro.de

    Keine Pflicht des Frachtführers zur Verwendung eines Koffer-LKWS ohne Anhaltspunkte für besondere Gefahrenlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 01.07.2010 - I ZR 176/08

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Erfordernis besonderer

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH, Urteil vom 06.06.2007-I ZR 121/04, Tz 17, zit nach juris; Urteil vom 01.07.2010-I ZR 176/08, Tz 19, zit nach juris; OLG Hamburg, Urteil vom 17.11.2011-6 U 232/10).

    Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob das transportierte Gut leicht verwertbar und damit besonders diebstahlsgefährdet ist, welchen Wert es hat, ob dem Frachtführer die besondere Gefahrenlage bekannt sein musste und welche konkreten Möglichkeiten einer gesicherten Fahrtunterbrechung es gab, um vorgeschriebene Pausen einzuhalten (BGH, Urteil vom 06.06.2007-I ZR 121/04, Tz 19; BGH, Urteil vom 01.07.2010-I ZR 176/08, Tz 21, jeweils zit nach juris).

    Ohne einen entsprechenden Auftrag bzw. Anhaltspunkte für eine besondere Gefahrenlage bestand für die Insolvenzschuldnerin keine generelle Verpflichtung, derartige Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2010-I ZR 176/08, Tz 23, 25, zit nach juris; OLG Hamburg, Urteil vom 17.11.2011-6 U 232/10).

  • BGH, 06.06.2007 - I ZR 121/04

    Pflichten des Frachtführers bei der Beförderung von Transportgut ohne Kenntnis

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGH, Urteil vom 06.06.2007-I ZR 121/04, Tz 17, zit nach juris; Urteil vom 01.07.2010-I ZR 176/08, Tz 19, zit nach juris; OLG Hamburg, Urteil vom 17.11.2011-6 U 232/10).

    Von erheblicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob das transportierte Gut leicht verwertbar und damit besonders diebstahlsgefährdet ist, welchen Wert es hat, ob dem Frachtführer die besondere Gefahrenlage bekannt sein musste und welche konkreten Möglichkeiten einer gesicherten Fahrtunterbrechung es gab, um vorgeschriebene Pausen einzuhalten (BGH, Urteil vom 06.06.2007-I ZR 121/04, Tz 19; BGH, Urteil vom 01.07.2010-I ZR 176/08, Tz 21, jeweils zit nach juris).

    Diese Umstände waren geeignet, einen Diebstahl zumindest zu erschweren, weil sie dazu führten, dass potentielle Diebe mit einem erhöhten Risiko rechnen mussten, entdeckt zu werden (vgl. auch BGH, Urteil vom 06.06.2007-I ZR 121/04, Tz 25, zit nach juris).

  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 146/88

    Abgesonderte Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen eine

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10
    Zwar könne nach der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH (VersR 1989, 730) zur Vorgängernorm des § 110 VVG (= § 157 VVG a.F.) ein Geschädigter sein Recht auf abgesonderte Befriedigung aus der Forderung ohne Umweg über das insolvenzrechtliche Prüfungsverfahren durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter geltend machen.

    Zur Geltungszeit der Konkursordnung entsprach es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Geschädigte das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus der Versicherungsforderung ohne den Umweg über das konkursrechtliche Prüfungsverfahren durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Konkursverwalter geltend machen konnte, freilich beschränkt auf Leistung aus der Entschädigungsforderung gegen den Versicherer (BGH, Urteile vom 13. Juli 1956 - VI ZR 223/54 - VersR 1956, 625, 626 , vom 30. Juni 1964 - VI ZR 108/63 - VersR 1964, 906 und vom 25.04.1989 - VI ZR 146/88 - VersR 1989, 730).

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 103/04

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnung eines Paketdienstes bei Verzicht auf

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10
    Abzustellen ist dabei auf den sog. "idealen" Frachtführer (vgl. BGH, TranspR 2006, S. 169; Koller, Transportrecht, § 426 HGB, Rn 4, m.w.N.).
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 131/92

    Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers gegenüber Geschädigtem trotz

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10
    Die von dem Landgericht für seine Meinung zitierte Rechtsprechung betrifft dagegen die hier nicht gegebene Konstellation, dass der Haftpflichtversicherer gestützt auf das Absonderungsrecht aus § 110 VVG unmittelbar in Anspruch genommen wird; insoweit besteht in der Tat Einigkeit darüber, dass der Geschädigte seine Schadenersatzforderung zunächst zur Tabelle anmelden und feststellen lassen muss (etwa BGH, Urteil vom 07.07.1993-IV ZR 131/92, Tz 7; OLG Nürnberg, Urteil vom 12.12.2007-12 U 195/07, Tz 27; KG Berlin, Urteil vom 17.01.2006 - 6 U 275/04, Tz 19, jeweils zit nach juris).
  • OLG Nürnberg, 12.12.2007 - 12 U 195/07

    Passivlegitimation des Insolvenzverwalters auch nach Freigabe des gegen den

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10
    Die von dem Landgericht für seine Meinung zitierte Rechtsprechung betrifft dagegen die hier nicht gegebene Konstellation, dass der Haftpflichtversicherer gestützt auf das Absonderungsrecht aus § 110 VVG unmittelbar in Anspruch genommen wird; insoweit besteht in der Tat Einigkeit darüber, dass der Geschädigte seine Schadenersatzforderung zunächst zur Tabelle anmelden und feststellen lassen muss (etwa BGH, Urteil vom 07.07.1993-IV ZR 131/92, Tz 7; OLG Nürnberg, Urteil vom 12.12.2007-12 U 195/07, Tz 27; KG Berlin, Urteil vom 17.01.2006 - 6 U 275/04, Tz 19, jeweils zit nach juris).
  • KG, 17.01.2006 - 6 U 275/04

    Haftpflichtversicherung: Rechtliches Interesse des Geschädigten an der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10
    Die von dem Landgericht für seine Meinung zitierte Rechtsprechung betrifft dagegen die hier nicht gegebene Konstellation, dass der Haftpflichtversicherer gestützt auf das Absonderungsrecht aus § 110 VVG unmittelbar in Anspruch genommen wird; insoweit besteht in der Tat Einigkeit darüber, dass der Geschädigte seine Schadenersatzforderung zunächst zur Tabelle anmelden und feststellen lassen muss (etwa BGH, Urteil vom 07.07.1993-IV ZR 131/92, Tz 7; OLG Nürnberg, Urteil vom 12.12.2007-12 U 195/07, Tz 27; KG Berlin, Urteil vom 17.01.2006 - 6 U 275/04, Tz 19, jeweils zit nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 34/08

    Internationaler Straßengüterverkehr: Haftung des Frachtführers wegen Diebstahls

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10
    Dieser Betrag wäre aber, worauf der Klägervertreter im Senatstermin vom 05.03.2012 zurecht hingewiesen hat, nicht von dem Betrag der Grundhaftung, sondern von dem vollen Haftungsbetrag von 55.910,00 EUR abzuziehen (vgl. OLG Saarbrücken, TranspR 2008, S. 409 (CMR); Koller, § 425 HGB, Rn 83, m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 223/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10
    Zur Geltungszeit der Konkursordnung entsprach es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Geschädigte das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus der Versicherungsforderung ohne den Umweg über das konkursrechtliche Prüfungsverfahren durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Konkursverwalter geltend machen konnte, freilich beschränkt auf Leistung aus der Entschädigungsforderung gegen den Versicherer (BGH, Urteile vom 13. Juli 1956 - VI ZR 223/54 - VersR 1956, 625, 626 , vom 30. Juni 1964 - VI ZR 108/63 - VersR 1964, 906 und vom 25.04.1989 - VI ZR 146/88 - VersR 1989, 730).
  • BGH, 30.06.1964 - VI ZR 108/63
    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10
    Zur Geltungszeit der Konkursordnung entsprach es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Geschädigte das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus der Versicherungsforderung ohne den Umweg über das konkursrechtliche Prüfungsverfahren durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Konkursverwalter geltend machen konnte, freilich beschränkt auf Leistung aus der Entschädigungsforderung gegen den Versicherer (BGH, Urteile vom 13. Juli 1956 - VI ZR 223/54 - VersR 1956, 625, 626 , vom 30. Juni 1964 - VI ZR 108/63 - VersR 1964, 906 und vom 25.04.1989 - VI ZR 146/88 - VersR 1989, 730).
  • LG Köln, 21.04.2004 - 20 O 690/03

    Anspruch auf Zahlung von Versicherungsleistungen; Geltendmachung des Rechts auf

  • BGH, 20.01.1987 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten II"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit; Anfechtung der einen

  • BGH, 13.05.1998 - VIII ZB 9/98

    Umfang der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 311/12

    Abgesonderte Befriedigung eines durch einen insolventen Steuerberater

    Diesen Freistellungsanspruch kann der Dritte durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter, beschränkt auf die Leistung aus der Versicherungsforderung, geltend machen, ohne dass es des Umwegs über das insolvenzrechtliche Anmeldungs- und Prüfungsverfahren bedarf (BGH, Urteil vom 13. Juli 1956 - VI ZR 223/54, VersR 1956, 625, 626; vom 25. April 1989 - VI ZR 146/88, ZIP 1989, 857; OLG Hamm, Urteil vom 23. April 2012 - 18 U 236/10, Rn. 47 f; Prölss/Martin/Lücke, VVG, 28. Aufl., § 110 Rn. 6; MünchKomm-VVG/Littbarski, § 110 Rn. 23 f, 28; MünchKomm-InsO/Ganter, 3. Aufl., § 51 Rn. 238).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2013 - 18 U 126/13

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Transportversicherer eines

    Damit hat die Klägerin hinreichend deutlich gemacht, dass sie nicht nur gemäß § 110 VVG unmittelbar gegen den Versicherer vorgeht, sondern ihre daneben bestehende Möglichkeit wahrnimmt, ohne Umweg über das zeitintensive insolvenzrechtliche Prüfungsverfahren unmittelbar eine Zahlungsklage gegen den Insolvenzverwalter zu erheben (vgl. zu dieser Möglichkeit: Langscheid, in: Römer/Langscheid, VVG, 3. Aufl. 2012, § 110 VVG Rdnr. 5; BGH, Urteil vom 18.07.2013 - IX ZR 311/12 , BeckRS 2013, 14787; OLG Hamm, Urteil vom 23.04.2012 - 18 U 236/10, zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 26.06.2014 - 6 U 172/12

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Diebstahl von

    Durch die Möglichkeit, durch ein Aufschlitzen der Plane an die Ware heranzukommen (was eine durchaus verbreitete Vorgehensweise ist, wie sich aus den Fällen ergibt, die etwa der Entscheidung des BGH TranspR 2011, 78 oder der Entscheidung des Senats 6 U 232/10 oder auch der Entscheidung des OLG Hamm 18 U 236/10 zugrunde lagen), ist eine zwingende Notwendigkeit, eine Entladung über die Hecktür vorzunehmen, nicht gegeben, sondern stellt dies allenfalls eine gewisse Erleichterung für die Diebe dar.
  • OLG Frankfurt, 22.11.2019 - 13 U 144/16

    Frachtführerhaftung: Übernahme nach § 425 HGB bei Einlegen in einen Spind zur

    gg) Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Insolvenzschuldners kann die Klägerin zur Durchsetzung ihres Absonderungsrechts gemäß § 110 VVG gegen den Beklagten als Insolvenzverwalter auf Zahlung klagen, beschränkt auf die Leistung aus dem Versicherungsanspruch, ohne dass es des Umwegs über das insolvenzrechtliche Anmeldungs- und Prüfungsverfahren bedarf (BGH, Urt. v. 7.4.2016, IX ZR 216/14, juris Rn. 12; OLG Hamm, Urt. v. 23.4.2012, 18 U 236/10, juris Rn. 45 ff.).
  • OLG Schleswig, 07.11.2018 - 12 U 3/17

    Schadensersatz für Mangelfolgeschäden nach schlecht erbrachten Werkleistungen

    Ist § 110 VVG demnach anwendbar, darf die Klägerin ohne vorgeschaltetes insolvenzrechtliches Prüfungsverfahren den Beklagten zu 1) unmittelbar als Insolvenzverwalter in Anspruch nehmen (vgl. umfassend BGH MDR 1989, 901 sowie aus neuerer Rechtsprechung: OLG Hamm RdTW 2014, 478 Rdnrn. 43-49 m.w.N.).
  • LG München I, 08.05.2018 - 3 O 16126/08

    Schadensersatz, Unfall, Insolvenzverwalter, Insolvenzverfahren,

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und gemäß den Ausführungen in den versicherungsrechtlichen Kommentierungen kann der Dritte diesen Freistellungsanspruch durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter, beschränkt auf die Leistung aus der Versicherungsforderung geltend machen, ohne dass es des Umwegs über das insolvenzrechtliche Anmeldungs- und Prüfungsverfahren bedarf (BGH, Urteil vom 13.07.1956, VI ZR 223/54, BGH Urteil vom 18.07.2013, IX ZR 311/12 Rz. 10, ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 23.04.2012 18 U 236/10, Prölls/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 30. Auflage 2018, § 110 Rn. 6, Langheid/Rixecker, Versicherungsvertragsgesetz, 5. Auflage 2016, § 110 Rn. 4).
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